#267 Trading-Steuer & Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften: Was Du JETZT wissen musst | Interview mit Cordula Stadter

Vom 23.09.2024



Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von html5-player.libsyn.com zu laden.

Inhalt laden


Es ist wieder Guest-Time: Cordula Stadter ist zu Gast. Cordula ist Steuerberaterin, und über unsere Seminare hat sie den Weg zu uns in die UMWA gefunden. Ursprüngliche Niederlassungsleiterin der Germania Steuerberatungsgesellschaft, ist Cordula heute Expertin für die Besteuerung von Trading. Was Du jetzt über die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften wissen musst, welche Vorteile eine GmbH im Trading bringt, und wann Du gegen ein Gesetz klagen kannst – all das und noch mehr gibt es in dieser Folge!

Auf diese Fragen bekommst Du in der Folge eine Antwort:

  1. Wie bist Du zum Thema Trading-Steuer/Trading gekommen?
  2. Was sind Einkünfte, die man beim Trading haben kann?
  3. Wie sieht es mit dem gewerblichen Trading aus?
  4. Eine falsche Steuererklärung – na und?!
  5. Was ist das Besondere an der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Verlusten aus Termingeschäften?
  6. Was Du jetzt beim Traden beachten musst
  7. Worauf sollte ich bezogen auf eine GmbH-Gründung achten?

Wie bist Du zum Thema Trading-Steuer/Trading gekommen?

Nach Jahrzehnten als Fachfrau für Steuern und Steuerrecht gilt meine erste Frage natürlich Cordulas heutiger Spezialisierung. Wie kam sie denn eigentlich zum Trading? Cordulas simple Antwort: „Abwechslung.“ Sie ging früh auf die Bühne und lehrte selbst Steuerrecht, um endlich komplexe Sachverhalte zu bearbeiten, wie sie sagt. Der Weg zur Trading-Steuer war fast schon persönlicher Natur:

“Zur Trading-Steuer kam ich über Euch. Ich habe mich bei der UMWA angemeldet, um mein Vermögen besser zu verwalten. So kam ich zum Thema Trading-Steuer. Dort habe ich mich dann einfach eingearbeitet.” 

Nachdem sie sich einen Narren an dem Thema gefressen hat, beschloss sie Expertin auf dem Gebiet zu werden. Doch wie sieht es denn jetzt aus mit der Trading-Steuer und den Verlustverrechnungsbeschränkungen?

Was sind Einkünfte, die man beim Trading haben kann?

Da die meisten Cordulas Erfahrung nach im Privatdepot traden (also kein Unternehmen gründen), sind die Einkünfte zumeist aus Kapitalvermögen. Dabei ist es egal, ob es Aktienhandel ist oder beispielsweise Optionsgeschäfte. Sonstige Einkünfte entstehen dann noch, beispielsweise aus dem Tausch von Euro und Dollar. Auch Einkünfte aus dem Bereich der Kryptos fallen darunter. 

Fonds und ETFs fallen ebenfalls unter die Kapitaleinkünfte. Für die gibt es zwar besondere Steuerbefreiungen, aber grundsätzlich zählen sie dazu. In der Schweiz musst Du beachten, dass Du nicht irgendwann aufgrund Deiner Trading-Menge zum gewerblichen Trader wirst. In Deutschland gibt es sowas nicht: “Das Kapitalvolumen und die Menge an Depots ist in Deutschland tatsächlich egal. Solange es sich um ein Privatdepot handelt (und wir nur unser eigenes Vermögen verwalten), werden es nie gewerbliche Einkünfte. Wenn ich es geschäftlich für andere tun würde, also wenn mich jemand dafür beauftragt, für ihn zu traden und ich bekomme dann Geld dafür, dann bin ich im gewerblichen Gebrauch.”

Im gewerblichen Rahmen zu traden bringt laut Cordula aber allein schon durch die BaFin ganz andere Herausforderungen mit sich. Solange Du im Privatbereich bleibst, ist die Höhe der Einkünfte nahezu egal und es bleiben alles “Einkünfte aus Kapitalvermögen”. 

Wie sieht es mit dem gewerblichen Trading aus?

Dass gewerbliches Trading andere Herausforderungen birgt, als “einfach nur” Kapitaleinnahmen, hat Cordula uns schon erklärt. Doch gibt es vielleicht auch Vorteile? Und worauf muss ich denn achten, wenn ich gewerblich trade?

“Wenn wir eine GmbH gründen, dann sind kraft Gesetz, alle Einkünfte gewerblich. Die Grundregel ist dann eine Besteuerung von Pi-mal-Daumen 30 %, abhängig vom Gewerbesteuersatz der jeweiligen Gemeinde. (…) Wobei wir beispielsweise bei Aktiengewinnen wieder besondere Steuerbefreiungen in einer GmbH haben, die wir in einem Privatdepot nicht haben.”

Wir kennen im privaten Trading, dass das meistens über Banken läuft und man, außer eine Bescheinigung abzugeben, eigentlich nicht viel zu tun hat. Doch was sind so die wichtigsten Punkte, wenn man an die Trading-Steuer denkt? Laut Cordula solltest Du Folgendes beachten:

  • In Deutschland gibt es sehr strenge Regeln, die ein deutsches Kreditinstitut schon von sich aus erfüllen muss. Es wird alles aufgezeichnet, es gibt Bescheinigungen. Darüber hinaus wird die Kapitalertragsteuer direkt vom Kreditinstitut einbehalten, auch Abgeltungssteuer genannt. 
  • Wenn alles sauber besteuert wurde, müssen diese Einkünfte in der Einkommensteuererklärung nicht mehr deklariert werden, weil sie Abgeltungswirkung haben. 
  • Bei nicht-deutschen Kreditinstituten wie Interactive Brokers gibt es hingegen keine Pflicht zur Erstellung einer solchen Bescheinigung oder zur Einbehaltung der Kapitalertragsteuer. 
  • Das bringt organisatorische Probleme mit sich, weil die Einkünfte unterjährig noch gar nicht besteuert werden. Da es keine Bescheinigung gibt, musst Du dann selbst alle Kontoauszüge von IB auswerten und alles manuell zusammenstellen.
  • Ein weiteres Problem, gerade bei IB mit Sitz in Irland, ist, dass die meisten Informationen, die wir aus den Kontoauszügen bekommen, nicht zu den deutschen steuerlichen Vorgaben passen. Das bedeutet auch, Du kannst die Werte nicht einfach nur übernehmen, sondern musst sie korrigieren.

Eine falsche Steuererklärung – na und?!

Ein Problem dabei ist, dass die Depots nicht immer klein und fein sind und daher die Korrekturen schnell im höheren 3-stelligen Bereich liegen können. Wenn man etwas falsch deklariert, gibt es genau zwei Möglichkeiten: Zugunsten des Steuerpflichtigen oder eben zu Ungunsten.

“Wenn es zu Ungunsten ist, kann ich natürlich sagen, was scheren mich die 500 Euro, die da falsch sind? Doch ich darf nicht vergessen – ich habe dann jedes Jahr diese 500 Euro. Sogar bei kleinen Depots können es schnell 200-300 Euro Differenz sein. Da muss jeder für sich selbst entscheiden, ob es ihm tatsächlich egal ist.”

Schlimmer ist es tatsächlich, wenn man jedes Jahr eine Steuererklärung abgibt, die zugunsten falsch ist  — denn dann sind wir laut Cordula schnell im Bereich der Steuerhinterziehung. Es ist auch festgeschrieben, dass man als Steuerpflichtiger in der Pflicht ist, sich bei sehr komplexen Sachverhalten, wie sie hier vorliegen, Hilfe zu holen. Cordula empfiehlt grundsätzlich immer, die Unterlagen sauber zusammenzustellen und sich im Zweifelsfall einfach Hilfe von Experten zu holen. 

Ein weiteres Problem stellt für Cordula die Deklarierung von ETFs bei IB dar: Diese werden dort als Aktien ausgewiesen, was steuerlich schlichtweg falsch ist. Es gibt eine Steuerbefreiung von 30 %, daher müssen sie streng genommen aus den Aktiengewinnen herausgerechnet werden. Sie gehören in eine andere Anlage und es müssen nur 18 % Steuern statt 25 % gezahlt werden. Wenn Du viel in ETFs investierst, macht das natürlich schnell einen riesigen Unterschied. 

Zum Thema Verlustverrechnungsbeschränkungen sagt Cordula mir Folgendes:

“Wir haben verschiedene Arten von Verlustverrechnungsbeschränkungen bei den Kapitaleinkünften. Was alle kennen dürften ist, dass Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechenbar sind. Was seit 2021 neu ist, sind die Verluste auf Termingeschäfte.”

Was ist das Besondere an der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Verlusten aus Termingeschäften?

Um das Ganze etwas verständlicher zu machen, gibt Cordula uns ein Beispiel:

Wir nehmen jemanden, der ausschließlich Termingeschäfte macht. In einem Jahr hat er einen Gewinn von 100k. Parallel dazu gibt es aber auch einen Verlust von 100k. Rein wirtschaftlich gesehen hat unsere Beispielperson also 0,0 Gewinn gemacht. Das Depot ist am Ende des Jahres genau gleich wie am Anfang. Die Verlustverrechnungsbeschränkung sagt jetzt, dass man nur 20k der Verluste mit den Gewinnen verrechnen darf. 

Das bedeutet, wirtschaftlich gibt es einen Gewinn von 0, am Jahresende müssen aber 80k versteuert werden. 

Wenn man sich jetzt vorstellt, dass jemand in größerem Stil tradet und davon lebt, dann bezahlt diese Person einen riesigen Batzen an Steuern dafür, dass man faktisch am Jahresende nichts eingenommen hat. Entsprechend laut werden aktuell die Rufe nach Ungleichbehandlung und Verfassungswidrigkeit. Da es das Gesetz erst seit 2021 gibt, dauert es natürlich entsprechend lang, bis erste Klagen erhoben werden und erste Entscheidungen gefällt sind. 

“Wir haben heutzutage zwar erste Entscheidungen, es ist jedoch falsch, wenn man sagt, das Ding ist durch und für verfassungswidrig erklärt. Das ist tatsächlich noch nicht der Fall. Was wir jedoch haben, ist ein positiver Beschluss des BFH, dass ein Steuerpflichtiger in einem Fall diese Steuerdifferenz vorläufig nicht bezahlen muss.”

Dieser Beschluss ist laut Cordula jedoch noch keine Entscheidung darüber, ob das Gesetz selbst verfassungswidrig ist. Es bedeutet aber, dass der BFH ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hat. Die finale Entscheidung über eine Verfassungswidrigkeit trifft jedoch das Bundesverfassungsgericht. 

Was Du jetzt beim Traden beachten musst

Meine Folgefrage ist natürlich, was sie Tradern rät. Einfach “scheiß drauf” und groß loslegen oder wie würde sie nun vorgehen?

“Wenn ich betroffen bin, kann ich gegen meinen Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen. Dann bekomme ich ein sogenanntes ruhendes Verfahren. Das bedeutet, der Fall bleibt beim Finanzamt liegen, was den Vorteil hat, dass ich nicht selbst klagen muss. Das spart mir viel Geld für eine Klage, weil jemand anderes schon vorgeprescht ist, und da schon ein Verfahren anhängig ist. Ich kann mich auf das BFH-Verfahren berufen und darum bitten, dass mein Fall liegen bleibt, bis der Fall entschieden ist.”

Das Ruhende Verfahren gilt dann auch weiterhin, wenn der BFH dem Bundesverfassungsgericht den Fall dann vorlegt. Das Ganze bleibt bis zur endgültigen Entscheidung liegen. Du kannst ebenfalls beantragen, die Zahlung erstmal nicht leisten zu müssen. Für die Zwischenzeit bis zur Entscheidung wird die Summe dann jedoch mit 6 % verzinst. Wenn Du mit Deinem Trading mehr machst als 6 % im Jahr, rät Cordula dazu, diesen Antrag zu stellen, mit dem Geld zu arbeiten und im Zweifel dann die 6 % zu leisten.

Für Personen, die aktiv im Termingeschäft drin sind und sich überlegen, was sie in den nächsten Jahren tun, rät Cordula Folgendes: 

“Es hängt hier stark davon ab, von welcher Größenordnung wir sprechen. Wenn wir die 20k nicht erreichen oder nur knapp überschreiten, würde ich nicht empfehlen, alleine nur deswegen eine GmbH zu gründen. Das rechnet sich aus meiner Sicht nicht, wegen der anderen Nachteile, die eine GmbH in solch einem Fall mit sich bringen würde. Die 20k hat zudem jeder Ehepartner. Trade ich also bisher alleine, kann ich diesen Betrag verdoppeln, indem ich erstmal ein Gemeinschaftsdepot draus mache. 

Wenn jemand ansonsten weiterhin mit Termingeschäften arbeitet und in den nächsten Jahren arbeiten wird, dann kann ich aktuell nur empfehlen, sich einen Spezialisten zu nehmen. Dieser kann den Belastungsbereich mit dem in einer GmbH prüfen. Aus heutiger Sicht kann ich einfach noch nicht sicher sagen, ob das Gesetz wirklich gekippt wird.”

Allerdings gab es in den letzten Jahren zahlreiche Beispiele, bei denen Gesetze als verfassungswidrig gekippt wurden. Cordula nennt als Beispiele das Erbschaftsteuergesetz oder auch das Grundsteuergesetz. Allerdings wird die Steuer zum Wohle der Allgemeinheit weiter erhoben, weil das Gericht auch entschieden hat, dass das Steueraufkommen für die Allgemeinheit wichtiger ist als der Fall eines Einzelnen.

Worauf sollte ich bezogen auf eine GmbH-Gründung achten?

Auch an mich wird in dieser Thematik häufig die Frage gestellt: “Ulli, ich habe Summe X, lohnt sich eine GmbH für mich?” Und ich selbst kann darauf nicht antworten, weil es da mehr zu beachten gibt, als ein einfaches Ja oder Nein. Deshalb habe ich Cordula gefragt, ob es eine Art Schwellenwert gibt und worauf man noch achten sollte. Sie nannte mir diese Punkte:

  • Es gibt keine bestimmte Depotgröße, um eine GmbH zu empfehlen
  • Es kommt immer auch auf die Strategie und persönliche Situation des Einzelnen an
  • Jemand, der rein mit Optionen und Stillhaltergeschäften arbeitet, ist in einer GmbH in der Regel nicht steuerlich günstiger als im Privatdepot
  • Bei jemandem, der nur über Aktien kauft und verkauft und keine Optionen nutzt, macht eine GmbH steuerlich durchaus Sinn
  • Weitere Einkommensquellen wie eine Anstellung sind immer zu prüfen
  • Es spielt eine große Rolle, ob das Geld zum Leben immer wieder aus der GmbH herausgenommen werden müsste oder quasi zur Rente dort liegenbleiben kann
  • Ein Belastungsvergleich sollte immer gemacht werden

Zusammenfassend gesagt, spielt die persönliche Situation eine große Rolle. Auch Themen wie Auswandern, Steuer-Strategie etc. sollten unbedingt beachtet werden.

Für alle, die tiefer in die Thematik einsteigen möchten, werden Cordula und ich gemeinsam ein Steuerseminar anbieten. Speziell für den Bereich Trading, erfährst Du alles, was Du wissen musst. Besonders wichtig: Das Seminar ist für all jene ausgelegt, die normalerweise nichts mit Steuern zu tun haben. Am 30.11. werden wir über die UMWA den ersten Steuertag in Hamburg von 9-18 Uhr anbieten. Wir werden dabei mit Deinen persönlichen Kontoauszügen arbeiten, damit Du direkt den Aha-Effekt mitnehmen kannst. 

Wenn Du daran Interesse hast, wird es am 07.10. ein Info-Webinar dazu geben:

>> Melde Dich jetzt zum Webinar am 07.10.2024 um 19 Uhr an!

Mehr Informationen findest Du auf meiner Webseite:

ulrichmueller.de

Warst Du bereits bei der Online Finance Mastery?

https://mastery.ulrichmueller.de

Sichere Dir jetzt meinen kostenfreien Report:

Jetzt Report sichern: So geht Vermögensaufbau heute wirklich!

Lass‘ uns connecten:

Instagram: instagram.de/ulrichmueller 

Facebook: facebook.com/umwealthacademy

LinkedIn: linkedin.com/in/ulrichmuellerofficial